„Bienen und ihre Umwelt „

Die Zusammenfassung des Wettbewerbes wird zum Anlass des XX. Jubiläum-Festes bei Bartnik an den Tagen 2.-3.Juli gefeiert. Es empfiehlt sich, die Wettbewerbsordnung sofort zu studieren und dann auf die Such nach kreativen Einfällen ausziehen, denn der 25. Juni d.J. ist der entgültige Einsendetermin (Posteingang )

motyka       motyka
fot. Milan Motyk

Prace nagrodzone w 2010r »

ORDNUNG des IV. Fotowettbewerb
„Bienen und ihre Umwelt“

 

1. Veranstalter

- Gospodarstwo Pasieczne „Sądecki Bartnik“ Anna und Janusz Kasztelewicz, 33-331 Stróże 235

-.Stowarzyszenie Nasza Ziemia Grybowska, 33-330 ul. Jakubowskiego 33 Grybów

2. Theme: künstlerische Darbietung von Motiven, die mit Bienen und ihrer natürlichen Umwelt und mit der Imkerwelt im Zusammenhang stehen

3. Die Teilnahme ist unbeschränkt . Jeder kann seine Bilder zum Wettbewerb melden. Minderjährige mit Genehmigungserklärung ihrer Eltern/Erzieher

4. Nur eigene Aufnahmen mit unbeschränktem Verfügungsrecht können eingereicht werden.

5. Die Zahl der Aufnahmen pro Teilnehmer - höchstens fünf Bilder ( ein bezeichnetes SET wird als

eine Einzelarbeit betrachtet.

6 Das minimale Format 20x30 cm , empfohlenes Format 30x40 cm , Die angewandte Aufnahmetechnik beliebig.

7. Der entgültige Einsendetermin : 25.06.2010.

Massgebend für die Einhaltung des Termins ist der Poststempel mit dem Absendetag.

8. Die Rückseite jedes Bildes muss genau beschriftet werden – neben den Angaben zum Autor –Vor-, Nachname, Anschrift, Telefonnr. - sollen auch der Titel oder die Bezeichnung des Objektes/der Landschaft und weitere Informationen zum Ort und Zeitpunkt der Aufnahme angeführt werden.

9. Darüberhinaus sind hinzufügen :

  • Verzeichnis aller angesandten Arbeiten (getrennte Aufstellung)
  • Erklärung über Urheberrechte gegenüber eingereichten Bildern
  • Erteilung der Genehmigung zur Datenverarbeitung (nach dem hier beigefügten Muster )
  • CD oder DVD mir der Digitalaufzeichnung der Mitgesadten Arbeiten (im Dateiformat JPG, TIFF) mit der Qualitätsfaktor „Maximum“

10. Die Arbeiten werden durch die auf der Grundlage des Beschlusses der Veranstalter einberufene Jury beurteilt. Sie entscheidet über die Verteilung von Preisen und über die Wahl von Arbeiten zur nachträglichen Ausstellung Die Juryentscheidungen sind verbidlich und unanfechtbar.

11. Die Einsender sorgen für eine gut schützende Verpackung der Arbeiten samt Anlagen, die Umschläge sind mit „KONKURS FOTOGRAFICZNY“ zu kennzeichnen

Einsendeanschrift : Gospodarstwo Pasieczne Sądecki Bartnik PL- 33-331 Stróże 235
Die geschädigten Arbeiten sind aus der Beurteilung ausgeschlossen.

12. Folgende Preisverteilung ist vorgesehen:

I. Preis - 2 500 PLN
II. Preis – 1 500 PLN
III. Preis - 1 000 PLN

Geschenke als Auszeichnungen

13. Der Veranstalter behält sich das Recht, die Preise anders zu verfügen.

14. Die Juryentscheidung wird bei Anlass der Eröffnung der Ausstellung während des XX. Festes bei Bartnik am 3.07.2011 verkündet.

15. Die Verkündung der Juryentscheidung erfolgt auch auf der Web-Seite: www.bartnik.pl . Hier werden die ausgezeichneten Arbeiten präsentiert.

16. Die Preisträger und Ausgezeichneten werden auch schriftlich benachrichtigt.

17. Die Preise und Auszeichnungen, die nicht vor Ort abgenommen werden, sendet der Veranstaltet innerhalb von 10 Tagen ab Verkündungstag (auf seine Kosten) per Post nach.

18. Geschenke unterliegen weder Umtausch noch Erstattung

19. Der Veranstalter behält sich das Recht, die eingesandten und ausgezeichneten Arbeiten unentgeltlich und beliebig auszunutzen.

20. Die ausgezeichneten bzw. zur Ausstellung qualifizierten Arbeiten sind Eigentum des Veranstalters.

21. Die ausgeschiedenen Arbeiten können vor ort am 31.07. 2011 rückgenommen werden, nicht abgeholte Arbeiten werden nach Ablauf des Rückgabetages per Post retourniert.

22 Der Veranstalter behält sich das Recht zur Widerrufung des Wettbewerbes, ohne dass er verpflichtet ist, die Widerrufungsgründe anzugeben. In einem solchen Fall werden alle Arbeiten an die Einsender zurück geschickt.

23. Die Teilnahme am Wettbewerb bedeutet automatisch Erteilung der Genehmigung zur Datenverarbeitung und -speicherung auf den Bederf des Wettbewerbs im Sinne des Datenschutz-Gesetzes v. 29. 08.1997.(idF.Dz.U.Nr.133,Abs. 833)

24. Die Teilnehmer bestätigen, dass sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis nahmen und genehmigten .

25. Massgeblich ist die Auslegung der Bestimmungen , die die Veranstalterin

Gospodarstwo Pasieczne „Sądecki Bartnik”
Anna i Janusz Kasztelewicz
33-331 Stróże 235

 

Copyright © 1997-2024 Gospodarstwo Pasieczne "Sądecki Bartnik" sp. z o.o. (dawniej Gospodarstwo Pasieczne "Sądecki Bartnik" Janusz Kasztelewicz)
Sądecki Bartnik na